Einbauweisen nach Ersatzbaustoffverordnung
Gemäß den Richtlinien und Vorschriften ist der Einsatz unseres Materials in den entsprechend grün markierten Zellen gemäß Tab. A 3.1: Recycling-Baustoff der Klasse 1 (RC-1) möglich
Link zum Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)